Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von TorbensTechWorks
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese AGB regeln sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von TorbensTechWorks im Bereich der DGUV V3 Prüfungen sowie alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, TorbensTechWorks hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 Mündliche Absprachen oder Zusicherungen von Mitarbeitern sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich durch TorbensTechWorks bestätigt wurden.
1.4 Forderungen aus Geschäftsbeziehungen dürfen von TorbensTechWorks an Dritte abgetreten werden.
1.5 Sämtliche technischen Unterlagen, die von TorbensTechWorks bereitgestellt werden, verbleiben im geistigen Eigentum des Unternehmens.
1.6 In Bereichen, die nicht explizit durch diese AGB geregelt sind, gelten die branchenüblichen Vorschriften und Normen.
1.7 Änderungen dieser AGB oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
1.8 Gesetzliche Bestimmungen gelten zusätzlich zu diesen AGB, soweit sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen wurden.
1.9 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einverstanden.
2. Angebote und Kostenvoranschläge
2.1 Angebote von TorbensTechWorks sind unverbindlich und freibleibend. Diese werden ausschließlich in schriftlicher Form erstellt und basieren stets auf den hier genannten AGB.
2.2 Die Erstellung von Kostenvoranschlägen für die Prüfung elektrischer Anlagen ist in der Regel kostenlos, in besonderen Fällen können jedoch Gebühren anfallen. Falls nachfolgend ein Auftrag erteilt wird, werden bereits gezahlte Gebühren verrechnet.
2.3 Ein Angebot bleibt für einen Zeitraum von 30 Tagen verbindlich.
2.4 Bei offensichtlichen Irrtümern oder Schreibfehlern im Angebot behält sich TorbensTechWorks das Recht vor, die Angaben zu korrigieren.
3. Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot von TorbensTechWorks schriftlich bestätigt oder eine Auftragsbestätigung durch TorbensTechWorks vorliegt.
3.2 TorbensTechWorks hat das Recht, eingehende Bestellungen innerhalb von 30 anzunehmen oder abzulehnen.
3.3 TorbensTechWorks behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
4. Durchführung der Leistungen
4.1 Der Umfang der durchzuführenden Prüfungen wird individuell im Auftrag schriftlich vereinbart.
4.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle zu prüfenden Betriebsmittel und Anlagen zugänglich sind.
4.3 Alle erforderlichen Genehmigungen und behördlichen Meldungen sind durch den Kunden auf eigene Kosten einzuholen.
4.4 Die Prüfungen erfolgen gemäß den geltenden technischen Standards und Vorschriften.
4.5 Falls während der Durchführung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, informiert TorbensTechWorks den Kunden vorab. Ist eine Anpassung des Leistungsumfangs notwendig, wird eine separate Vereinbarung getroffen.
4.6 Der Versand von Waren oder Prüfergebnissen erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.
4.7 TorbensTechWorks haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt, technische Störungen oder behördliche Auflagen verursacht werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Maßgeblich sind die in Kostenvoranschlägen oder Angeboten genannten Preise.
5.2 Sollte sich das Auftragsvolumen um mehr als 40% ändern, behält sich TorbensTechWorks eine Anpassung der Preise vor.
5.3 Bei Kleinaufträgen mit weniger als 70 Stück pro Tag kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgen.
5.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. TorbensTechWorks behält sich vor, Mahngebühren zu berechnen.
5.6 TorbensTechWorks behält sich das Recht vor, Vorkasse oder eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Waren, Anlagen oder sonstige Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TorbensTechWorks.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiterzuveräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
6.3 Sollte eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte erfolgen, hat der Kunde TorbensTechWorks unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 TorbensTechWorks haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
7.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
7.3 Falls Mängel an der erbrachten Leistung festgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich zu melden. TorbensTechWorks wird die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
7.4 Die Haftung für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Manipulation der geprüften Geräte nach der Prüfung ist ausgeschlossen.
8. Stornierungsbedingungen
8.1 Bei Kündigung des Vertrags berechnet TorbensTechWorks nachfolgende Gebühren:
10 % des Auftragsbetrags bei Kündigung bis spätestens 30 Tage vor Leistungsdatum,
20 % des Auftragsbetrags bei Kündigung bis spätestens 10 Tage vor Leistungsdatum,
30 % des Auftragsbetrags bei Kündigung bis spätestens 3 Tage vor Leistungsdatum,
Leistungsdatum entspricht dem genannten Veranstaltungsdatum.
9. Zugang zum Objekt
9.1 Der Kunde
10. Datenschutz
10.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verarbeitet.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von TorbensTechWorks.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 21.02.2025